Einführung


Lokales Kapital für soziale Zwecke" in Hamburg

Unter dem Titel "Lokales Kapital für soziale Zwecke" (auch: Politikbereich F) unterstützt der Europäische Sozialfonds (ESF) in der laufenden Förderperiode (2000-2006) Kleinprojekte zur Förderung der Beschäftigungsfähigkeit und der sozialen Entwicklung auf regionaler Ebene mit maximal 10.000 Euro.

Durch die Unterstützung kleiner, lokaler Projekte soll vor Ort vorhandenes Potenzial speziell zur Beschäftigungsentwicklung und zur Eingliederung auf dem Arbeitsmarkt mobilisiert werden. Die Kleinprojekte sollen insbesondere:

Seit Inkrafttreten der Förderrichtlinie im Juni 2002 wird der Politikbereich F des ESF nun auch in Hamburg umgesetzt :

Lokale Initiativen in Hamburg können sich mit Projektideen zur Förderung der Beschäftigungsfähigkeit und der sozialen Entwicklung an BeraterInnen ihres Bezirkes wenden. Hier erhalten sie allgemeine Informationen über den Politikbereich F sowie Beratung speziell zu Projektanträgen und zur Projektabrechnung.

Vollständige Projektanträge werden von den BeraterInnen der Bezirke an die Lawaetz-Stiftung übergeben. Die Lawaetz-Stiftung überprüft zudem die Projektanträge auf Vollständigkeit und grundsätzliche Förderfähigkeit und leitet sie an die Behörde für Wirtschaft und Arbeit (BWA) weiter. Sollte es in einzelnen Bezirken noch keine zuständige Beraterin bzw. keinen zuständigen Berater geben, können die Anträge direkt bei der Lawaetz-Stiftung eingereicht werden.

Die BWA ist verantwortlich für die Bewilligung von Projektanträgen und die Ausstellung von Zuwendungsbescheiden. Dies geschieht, nachdem ein Ausschuss über die eingereichten Projektvorschläge beraten und eine Förderempfehlung ausgesprochen hat.

weitere Auskünfte erteilen:
Wolfgang Kühn
(Tel. 39 99 36-42; E-Mail: kuehn@lawaetz.de)
Sieglinde Ritz
(Tel. 39 99 36-43; E-Mail: ritz@lawaetz.de)

Die Projekte 2005

  

  

  

  
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