ESF - Europäischer Sozialfonds, Ziel3
in Hamburg 2000 - 2006

  Arbeitsmarktpolitische Strategie zum Einsatz des ESF 

Strategische Anforderungen für die Metropolregion Hamburg

Hamburg ist einer der wichtigsten Dienstleistungs-, Handels- und Medienstandorte in der Bundesrepublik und eines der größten Wirtschaftszentren Nordeuropas. Die Freie und Hansestadt ist das wirtschaftliche und kulturelle Zentrum einer Metropolregion, in der rund vier Millionen Menschen leben. Insbesondere auf dem Arbeitsmarkt sind die Verflechtungen zwischen Stadt und Umland eng. Arbeitsplätze wurden ins Umland verlagert, rund jeder dritte Beschäftigte in Hamburg hat dort seinen Wohnsitz. Die Konkurrenzbedingungen auf dem Arbeits- und Ausbildungsstellenmarkt der Kernstadt sind entsprechend hart.

Die wirtschaftliche Entwicklung in den vergangenen zwanzig Jahren in Hamburg war geprägt von enormen strukturellen Umbrüchen. Das Arbeitsplatzangebot in den maritimen Branchen wie dem Schiffbau oder der Schifffahrt oder dem industriellen Sektor ging rapide zurück. Dem­gegen­über verzeichnete der Dienstleistungssektor, insbesondere das Gesundheits­wesen, die Unternehmens­dienst­leistungen oder die Medienbranche bedeutende Beschäftigungszuwächse. Alles in allem gelang es in den 90er Jahren - beschleunigt durch den Katalysatoreffekt der deutschen Einigung - die dominierende Position des tertiären Sektors weiter()auszubauen und die Entwicklungsdynamik der Hamburger Wirtschaft auf dessen Wachstumsfelder auszurichten. Dennoch: Rund jeder vierte Arbeitnehmer in Hamburg ist im industriellen Sektor beschäftigt, der sich im Wettbewerb behauptet.

Abseits normaler konjunktureller Schwankungen ging das Arbeitsplatzangebot in den beiden letzten Jahrzehnten leicht zurück. Seine Struktur hat sich erheblich verändert: Gewerbliche und gering qualifizierte Tätigkeiten verloren zu Gunsten von Dienstleistungstätigkeiten und hochqualifizierten Tätigkeiten weiter an Bedeutung, der Anteil der Teilzeitbeschäftigten nahm zu. Das gesunkene Arbeitsvolumen wurde durch hohe Produktivitätszuwächse mehr als kompensiert: Seit 1980 verzeichnete Hamburg einen realen Zuwachs des Bruttoin­lands­pro­dukts um 34 %

Im Vergleich zum westdeutschen Durchschnitt wies Hamburg in der Vergangenheit eine inzwischen überwundene leichte Wachstumslücke auf. Der Anstieg des Hamburger BIP blieb um rund ein Viertel hin­ter dem Zuwachs Westdeutschlands zurück; das Arbeitsplatzangebot ging in Hamburg - allerdings ausgehend von einem hohen Ausgangsniveau - entgegen dem Bundestrend sogar zurück.

Die Beschäftigungsdynamik der Hamburger Wirtschaft bleibt begrenzt. Eine der Ursachen dürfte darin liegen, dass wichtige Wachstumspole des Dienstleistungssektors, die noch in den 80er Jahren Träger des Beschäftigungswachstums waren, inzwischen ihr Potential ausgeschöpft haben und selbst von Arbeitsplatzabbau bedroht sind. Dazu zählen be­schäf­ti­gungs­intensive Branchen wie das Kredit- und Finanzwesen, der Einzel- und Großhandel sowie die öffentliche Verwaltung. In diesen vier Branchen arbeitete vor zehn Jahren noch jeder fünfte Arbeitnehmer in Hamburg.

In den kommenden Jahren wird Hamburg vor großen Herausforderungen stehen. Der Strukturwandel wird seinen Schwerpunkt in den Dienstleistungsbereich verlagern, der wie ehemals der industrielle Sektor vor großen Umbrüchen steht. Mit dem Übergang zur Informations- und Wissensgesellschaft und der allgemeinen Durchsetzung der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien wird sich die Arbeitslandschaft tiefgreifend verändern. Veränderte Formen der Erwerbsstruktur, eine weitere Flexibilisierung der Zeitstrukturen, das Vordringen der Zeitarbeit und neue Modelle der Arbeitsorganisation werden die Folge sein. Hamburg wird seine dominierende Position als Dienstleistungsmetropole nur halten und in den Wachstumsfeldern der Neuen Medien und verwandter Branchen nur expandieren können, wenn die Bereitschaft bei den beschäftigten Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen besteht - oder erzeugt wird - sich den absehbaren Veränderungen der Arbeitswelt zu stellen und sich im Sinne einer "learning society" den zukünftig rapide wechselnden beruflichen Anforderungen durch kontinuierliche und selbstverantwortliche berufliche Fortbildung anzupassen.   

In den 80er und 90er Jahren wurde der Strukturwandel in Hamburg noch weitgehend - begünstigt durch die demographischen Rahmenbedingungen - über den "Ersatz" nicht mehr konkurrenzfähiger Arbeitnehmer durch jüngere und qualifizierte Kräfte bewerkstelligt. Vorruhestand, geburtenstarke Jahrgänge, steigende Erwerbsneigung der Frauen, Teil­zeitarbeit, Zuwanderungen sind die Stichwörter, die diesen Prozess beschreiben. Der Strukturwandel hin zu Dienstleistungen und höher qualifizierten Tätigkeiten vollzog sich auf dem Arbeitsmarkt im wesentlichen über das Ausscheiden älterer, gering qualifizierter, leistungsgeminderter und gewerblicher Arbeitnehmer, die den Großteil der Hamburger Arbeitslosen stellen und die Rekrutierung jüngerer und qualifizierter Arbeitnehmer aus der Stillen Reserve, dem Bildungssystem oder dem Zuwandererpotential. Der Preis dieser Strategie war eine spürbare Lähmung des Kreislaufsystems des Arbeitsmarktes und ein wachsender Anteil von nur mehr schwer vermittelbaren Arbeitskräften im Arbeitslosenbestand. Unabhängig von den unerwünschten sozialpolitischen Folgen dieser Strategie für die Stadt wird sich aufgrund der radikal geänderten Marktbedingungen die Politik des Arbeitskräfteaustauschs in den kommenden Jahren nicht mehr durchsetzen lassen. Zum einen beschränkt die sich stabilisierende demographische Entwicklung die Rekrutierungsspielräume der Betriebe, zum anderen begrenzen die hohen Anforderungen an Flexibilität, Selbstverantwortung, Organisations- und Kommunikationsfähigkeit der Arbeitnehmer die Personalauswahl.

Für Hamburg als Dienstleistungsmetropole gilt es, den absehbaren Strukturwandel in Wirtschaft und Gesellschaft offensiv zu begleiten und zu unterstützen und als Chance zu begreifen, seine Konkurrenzposition als Dienstleistungsanbieter zu festigen und neue Wachs­tumsfelder zu erschließen.

Aus diesem Blickwinkel und unter den beschriebenen Rahmenbedingungen lassen sich dann unmittelbar folgende Anforderungen an die  Hamburger Arbeitsmarkt- und Beschäf­ti­gungspolitik ableiten: 

(1) Förderung der wirtschaftlichen Expansion in den Wachstumsfeldern des Dienst­leistungs­sektors (wie z.B. dem IT- und Medienbereich, den Logistik-Dienstleistungen, dem Non-Profit-Sektor oder dem sozialwirtschaftlichen Bereich) und des industriellen Sektors (wie z.B. der Biotechnologie und der Luftfahrt). Hier gilt es durch Erleichterung von Existenzgründungen, die Förderung des Einsatzes neuer IuK-Techniken oder die Vermittlung von anwendungsorientierten spezifischen Qualifikationen für Arbeitnehmer die vorhandene Dynamik zu fördern, zusätzliche Beschäftigungsfelder zu erschließen und den Bedarf der Betriebe an qualifizierten Arbeitskräften zu decken. Im Sinne einer präventiv-antizipierenden Wirtschafts- und Qualifizierungspolitik sind wachstumsfördernde spezifische Bedarfe von Branchen, Betrieben und Beschäftigten durch geeignete Maßnahmen frühzeitig zu erkennen, um passgenaue Förderprogramme initiieren zu können. Eine präventive Qualifizierungspolitik wird dafür Sorge tragen, dass die Funktionstüchtigkeit des Systems der Weiterbildung durch die kontinuierliche Qualifizierung der Aus- und Weiterbildner gestärkt wird. Insbesondere die Beschäftigungsmöglichkeiten der Informations- und Wissensgesellschaft gilt es zu erschließen.

(2) Anpassung der Qualifikation der Beschäftigten und der innerbetrieblichen Arbeitsorganisation in den tragenden Säulen des Hamburger Dienstleistungssektors und den industriellen Kernbranchen. Der Übergang zur Informations- und Wissensgesellschaft wird in Hamburg insbesondere in den dort dominierenden Unternehmens- und Distributionsdienstleistungen zu erheblichen Umwälzungen führen. Strukturelle Umbrüche sind auch im Bereich der Gesundheitsdienstleistungen zu erwarten. Hier gilt es, die Basis der Hamburger Dienstleistungswirtschaft zu stützen und an neue technologisch-organi­sa­to­rische Rahmenbedingungen anzupassen. Durch präventive Maßnahmen, die auf der organisatorisch-technischen Ebene der Betriebe ebenso ansetzen wie auf der Ebene der Qualifikationen der Arbeitnehmer sollen die Wettbewerbsfähigkeit von Betrieben und die Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmern gesichert und das Arbeitsplatzangebot stabilisiert werden.

(3) Aktivierung des Kreislaufsystems des Arbeitsmarktes und Verbesserung der Zugänge zum Beschäftigungssystem (vgl. Förderschwerpunkte S. 8) im Sinne einer Erhöhung der Durchlässigkeit zwischen Arbeitslosenbestand und Beschäftigungssystem, um die dauerhafte Ausgrenzung von nicht wettbewerbsfähigen Arbeitnehmern auszuschließen und die Zugänge in das Beschäftigungssystem zu verbessern. Es gilt, im Rahmen einer präventiven Arbeitsmarktpolitik durch spezifische Qualifi­zierungs­maß­nahmen die individuellen Potentiale der neu zugegangenen Arbeitslosen so auszuschöpfen und/oder zu erhöhen, dass ihre Beschäftigungsfähigkeit auch in Zeiten der Arbeitslosigkeit erhalten wird, ihre Reintegration in den Arbeitsmarkt möglich bleibt und damit Langzeitarbeitslosigkeit vermieden wird. Unter den geänderten demographischen Rahmenbedingungen ist es ein strategisches Erfordernis, einen Prozess einzuleiten, der zum Ziel hat, dass die Betriebe den "Arbeitslosenbestand" nicht nur als soziale Kategorie sondern als ökonomisch verwertbares Rekrutierungspotential anerkennen und nutzen.

(4) Schaffung zusätzlicher Beschäftigungsmöglichkeiten für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit geringem Qualifikationspotenzial, die am stärksten vom Strukturwandel betroffen sind und künftig sein werden. Durch befristete Beschäftigung und Qualifizierung im öffentlich geförderten Beschäftigungssektor soll insbesondere Lang­zeitarbeitslosigkeit vermieden und die Beschäftigungsfähigkeit von dauerhafter Ausgrenzung Bedrohter erhöht werden. Die Integration eher gering qualifizierter Arbeitsloser in den allgemeinen Arbeitsmarkt soll durch die Akquisition zusätzlicher Arbeitsplätze sowie die modellhafte finanzielle Bezuschussung der Beschäftigung Geringqualifizierter erhöht werden. Damit sollen zudem die Integrationschancen für diejenigen Teilnehmer und Teilnehmerinnen an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen erhöht werden, die von einem erneuten Arbeitslosigkeitsrisiko bedroht sind.

(5) Förderung der Chancengleichheit von Männern und Frauen. Dienstleistungsmetropolen wie Hamburg bieten an sich eher günstige Rahmenbedingungen für eine hohe Erwerbsbeteiligung von Frauen. Dennoch bleibt gerade in einer Periode strukturellen Wandels der Handlungsbedarf zur Förderung der Chancengleichheit von Männern und Frauen hoch. Dies gilt insbesondere dann, wenn "typische" Arbeitsplätze von Frauen durch Rationalisierungen gefährdet sind und betriebliche Anpassungen einseitig über eine Flexibilisierung und Marginalisierung der Erwerbsbeteiligung von Frauen vollzogen werden. Im Sinne des Gender-Mainstreaming-Ansatzes der EU-Kommission sollen Maßnahmen gefördert werden, die auf die Zielsetzung der Verbesserung der Aufstiegschancen von Frauen,  der Beseitigung von Ungleichgewichten  in bestimmten Branchen, der Erhöhung der Frauenerwerbsquote sowie der Förderung der Aufnahme unternehmerischer Tätigkeiten durch Frauen ausgerichtet sind.

 

1  Verknüpfung der strategischen Anforderungen mit den Zielen der Beschäftigungspolitischen Leitlinien, des Nationalen Aktionsplans und den Politikbereichen des ESF

Politisch-strategisch ist das operationelle Programm des ESF eine komplementäre Ergänzung der Hamburger Beschäftigungs- und Arbeitsmarktpolitik. Vorrangig sollen die Programme und Projekte des ESF dazu eingesetzt werden, Vernetzungen zwischen den einzelnen Aktionsfeldern der Beschäftigungs- und Arbeitsmarktpolitik zu schaffen und diese gezielt auf die spezifischen Bedarfe der Betriebe auszurichten. In diesem Sinne dient der ESF als Katalysator für eine Anpassung des vorhandenen arbeitsmarktpolitischen Instrumentariums an die strategischen Erfordernisse der Metropolregion Hamburg.

Voraussetzung dazu ist eine Kongruenz von Inhalten und Zielen der beschäftigungspolitischen Leitlinien, des Nationalen Entwicklungsplans und der Politikbereiche des ESF auf der einen Seite und den aus der Analyse der Entwicklung des Arbeitsmarktes und der Beschäftigung sowie der Einschätzung der zukünftigen Entwicklungstrends abgeleiteten strategischen Anforderungen der Hamburger Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik auf der anderen Seite.

 

1.1        Beschäftigungspolitische Leitlinien

Die beschäftigungspolitischen Leitlinien der Europäischen Kommission beschreiben den Rahmen und die Leitziele europäischer Beschäftigungspolitik und formulieren - orientiert an den vier Pfei­lern der Beschäftigungsfähigkeit, des Unternehmergeistes, der Anpas­sungs­fähigkeit und der Chan­­cen­gleich­heit - konkrete Anforderungen an die nationalen Beschäf­ti­gungs­politiken.

Gefordert wird insbesondere eine Konkretisierung des präventiven Ansatzes der Arbeits­marktpolitik, der verstärkte Erwerb von IuK-Kenntnissen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die Einbeziehung der Sozialpartner in die Modernisierung der Arbeitsorganisation und die Stärkung der Rolle der öffentlichen Arbeitsverwaltungen und der lokalen Akteure bei der Schaffung von Arbeitsplätzen auf lokaler Ebene.

Die wesentlichen Empfehlungen der Kommission zur Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten sind:

(1)   die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit,

(2)   die Verhütung der Langzeitarbeitslosigkeit bei Erwachsenen,

(3)   die Förderung eines Partnerschaftskonzepts, das Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und zur Erleichterung des Einstiegs in den Arbeitsmarkt vorsieht,

(4)   Lebensbegleitendes Lernen

(5)   die Erleichterung des Übergangs von der Schule zum Beruf

(6)   die Schaffung eines Arbeitsmarktes, der allen offen steht,

(7)   die Nutzung neuer Möglichkeiten für die Schaffung von Arbeitsplätzen, insbesondere im Dienstleistungssektor,

(8)   die Modernisierung der Arbeitsorganisation,

(9)   die Förderung der Anpassungsfähigkeit von Unternehmen,

(10) Gleichstellung der Geschlechter am Arbeitsmarkt,

Die Empfehlungen der Kommission haben damit zwei klare Stoßrichtungen: Das Beschäftigungspotential soll durch integrationsfördernde Maßnahmen für Jugendliche, Langzeitarbeitslose, Schulentlassene, Frauen oder Ältere aktiviert werden, gleichzeitig soll die Anpassungsfähigkeit der Unternehmen beim Übergang in die Dienstleistungs- und Kommunikationsgesellschaft erhöht werden. Dies sind auch die eindeutigen Akzente des operationellen Programms in Hamburg.

 

1.2        Nationaler Aktionsplan

Das Schwergewicht der Handlungsfelder der Bundesregierung liegt eher auf der makroökonomischen Ebene; dort sollen die Rahmenbedingungen für mehr Wachstum und Beschäftigung geschaffen werden. Eindeutige Prioritäten liegen auch in der Stärkung des präventiven Ansatzes in der Arbeitsmarktpolitik, in der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit  und in der Schaffung neuer Beschäftigungschancen im Dienstleistungsbereich - Bereichen also, die exakt den aktuellen strategischen Anforderungen der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik für Hamburg entsprechen. 

Im Mittelpunkt des nationalen Aktionsplans der Bundesregierung stehen folgende Handlungsfelder:

(1)   Reform der Einkommens- und Unternehmensbesteuerung zur Stärkung der Binnenkonjunktur und Investitionskraft der Unternehmen;

(2)   ökologische Steuerreform, die die Lohnnebenkosten senkt und Impulse für zukunftsfähige Produkte und Technologien gibt;

(3)   konjunkturgerechte und solide Finanzpolitik

(4)   verbessertes Zusammenspiel zwischen Finanzpolitik, Geldpolitik und Lohnentwicklung

(5)   Verstetigung der finanziellen Ausstattung der aktiven Arbeitsmarktpolitik

(6)   Stärkung des präventiven Ansatzes in der Arbeitsmarktpolitik

(7)   Modernisierung des Staates mit dem Ziel, bürokratische Hemmnisse abzubauen

(8)   Stärkung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit insbesondere von KMU

(9)   Schaffung neuer Beschäftigungschancen insbesondere im Dienstleistungsbereich und im Bereich der Informations- und Kommunikationswirtschaft

(10)  Förderung der Chancengleichheit von Männern und Frauen im Erwerbsleben

1.3        Die Politikbereiche des ESF

Der ESF setzt für die Förderperiode 2000-2006 seine Schwerpunkte in sechs Politikbereichen, de­nen jeweils spezifische Ziele zugeordnet sind:

(1)   Aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zur Bekämpfung und Verhütung von Arbeitslosigkeit sowie Förderung der Beschäftigungsfähigkeit

(2)   Förderung der gesellschaftlichen Eingliederung

(3)   Entwicklung von Systemen der lebenslangen allgemeinen und beruflichen Bildung

(4)   Förderung der Anpassungsfähigkeit und des Unternehmergeistes

(5)   Spezifische Maßnahmen für Frauen

(6)   Lokales Kapital für soziale Zwecke.

Die spezifischen Ziele der Politikbereiche des ESF konzentrieren sich auf Prävention, Integration und Anpassung. Sie richten sich an Betriebe, Beschäftigte und Arbeitslose. Die Umsetzung der Ziele des ESF setzt zwingend den Aufbau von Strukturen und Systemen voraus, die im Sinne von Netzwerken sowie Informations- und Monitoringsystemen geeignet sind, die spezifischen regionalen Handlungsbedarfe der Arbeitsmarktpolitik zu ermitteln und darauf aufbauend geeignete arbeitsmarktpolitische Aktivitäten operational umzusetzen.

Dies sollte auch für die Entwicklung eines strategischen Konzepts zur Operationalisierung des ESF-Programms in Hamburg handlungsleitend sein.

 

2  Strategisches Konzept: Förderung und Begleitung des Strukturwandels

Die strategischen Anforderungen der Hamburger Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik sollen in Übereinstimmung mit den Zielen der beschäftigungspolitischen Leitlinien, des Nationalen Aktionsplans und der Politikbereiche des ESF im regionalen Entwicklungsplan in einem strategischen Gesamtkonzept umgesetzt werden, das unter der Überschrift "För­de­rung und Begleitung des Strukturwandels" zwei Komponenten umfasst, eine Systemkomponente und eine Aktivitätskomponente. In der Förderperiode 2000-2006 des ESF werden beide Komponenten parallel bearbeitet und sich wechselseitig ergänzen. In beiden Komponenten ist der Gender-Mainstream Ansatz als durchgängiges Leitbild zu integrieren.

 

2.1        Systemkomponente

Die Umsetzung eines strategischen Gesamtkonzeptes zur Förderung und Begleitung des Strukturwandels erfordert die Verknüpfung unterschiedlichster Politikansätze auf der operativen Ebene. Diese Politikansätze richten sich an unterschiedliche Adressaten - Betriebe, Beschäftigte, Arbeitslose, Beschäftigungs- und Qualifizierungsträger - und sie werden von unterschiedlichen Partnern verantwortet - Behörden, Arbeitsverwaltung, Institutionen der Wirtschaft, Sozialpartner.

Um für ein strategisches Gesamtkonzept Handlungsstrategien und Aktionsfelder festlegen zu können, gilt es die vorhandenen Systeme der Weiterbildung, Qualifizierung, Ausbildung und Beschäftigung in ihrer Effektivität und Effizienz zu stärken. Eine Grundvoraussetzung dazu ist der Aufbau von Informations-, Organisations- und Managementstrukturen, die zwischen den beteiligten Partnern einen Konsens über die Zweckmäßigkeit, die Art und den Umfang operativer Aktionen schaffen und auf den verschiedenen Ebenen regionaler Aktivitäten die Umsetzung und Koordination dieser operativen Aktionen gewährleisten. Ziel ist es,

- im Rahmen eines "Frühwarnsystems" den Strukturwandel konkret zu verorten, Wachstumsfelder im Dienstleistungsbereich und der Industrie zu identifizieren, um die wirtschaftliche Expansion zu unterstützen, aber auch die negativen Begleiterscheinungen des Strukturwandels einzuschätzen, um rechtzeitig präventive Gegenmaßnahmen einleiten zu können, 

- die (Qualifizierungs-)Bedarfe der Betriebe, spezifischer Gruppen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen sowie Arbeitslosen zu ermitteln und zu konkretisieren,

- ungenutzte Beschäftigungspotentiale insbesondere für gering qualifizierte Arbeitnehmer zu iden­­ti­fizieren und zu aktivieren,

- die Funktionstüchtigkeit des Systems der Aus- und Weiterbildung langfristig durch die Anpassung des Qualifikationsniveaus der in der Aus- und Weiterbildung Tätigen zu sichern,

- das Angebot an beschäftigungs- und qualifizierungsfördernden Maßnahmen an die ermittelten Bedarfe quantitativ und qualitativ anzupassen,

- in allen Aktivitätskomponenten den Gender-Mainstreaming-Ansatz als Leitbild in das Projektmanagement zu integrieren. Frauen sind entsprechend ihres Anteils an den Arbeitslosen an den Fördermaßnahmen zu beteiligen.

 Als Instrumente sollen hierfür eingesetzt werden:

auf der Ebene der Informationsbeschaffung, Analyse und Initiierung von Aktivitäten:-

(1)   ein regionalisiertes IAB-Panel, dass die strukturelle Entwicklung der Hamburger Wirtschaft, insbesondere im Bereich der Personalentwicklung und -politik analysiert, beschreibt und verortet, Wachstumsfelder identifiziert und in ihren Bedarfen erfasst und damit die Basis liefert für die Entscheidung über die Schwerpunkte strategischer Aktivitäten zur Förderung und Begleitung des Strukturwandels.

(2)   ein Branchenmonitoring im Sektor der eher geringen Qualifikationen und Entlohnungen, das die konkreten Personalbedarfe der dort angesiedelten Betriebe ermittelt und damit Anhaltspunkte für spezifische Aktivitäten der Beschäftigungs- und Qualifizierungsträger liefert.

(3)   sogenannte Assessment-Verfahren, die für Arbeitslose mit besonderen Wiedereingliederungsproblemen auf der Basis einer individuellen Potenzialanalyse Orientierungs- und Beratungsangebote unterbreiten und konkrete Wiedereingliederungspläne entwickeln, um sie vor Langzeitarbeitslosigkeit zu schützen.

 auf der Ebene der Entwicklung regionaler Netzwerke:-

(4)   regionale und überregionale Qualifizierungs- und Weiterbildungsverbünde, die in der Lage sind, die ermittelten Bedarfe der Betriebe und Arbeitnehmer an beruflicher Qualifizierung insbesondere in den Wachstumsfeldern zu decken,

(5)   räumliche und sektorale Kompetenzzentren, die Anlaufstelle für Betriebe sind, die konkrete Bedarfe an betrieblicher Beratung im Bereich der Arbeitsorganisation und Arbeitnehmerqualifizierung haben.

(6)   Strukturelle Weiterentwicklung von Ausbildungs- und Beschäftigungssystemen.

 Alle diese Instrumente haben den Charakter von institutionalisierten Strukturen, die systematisch Entwicklungen und Bedarfe von Branchen, Betrieben, Arbeitnehmern und Arbeitslosen analysieren und beschreiben, um dann im Rahmen eines koordinierten Gesamtkonzepts konkrete Aktivitäten und Projekte auf der operativen Ebene auslösen und durchsetzen zu können.

Zur Unterstützung dieser Ansätze sollen analog den Zielen des Regierungsprogramms des Hamburger Senats die unterschiedlichen Fachpolitiken stärker und enger verknüpft werden, dabei steht insbesondere eine intensivere Abstimmung von Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik mit anderen Strukturpolitiken wie Ausbildungspolitik, Stadtentwicklung, Armutsbekämpfung, der privaten Wirtschaft und der Wirtschafts- und Standortpolitik im Blick.

Effizient und effektiv im Sinne des strategischen Gesamtkonzepts zur Förderung und Begleitung des Strukturwandels wirken diese Instrumente nur, wenn sie in ein lokales Netzwerk der Kommunikation und Entscheidungsfindung eingebunden sind, das die wichtigsten arbeitsmarktpolitischen Akteure und die Träger der Freien Wohlfahrtspflege repräsentiert. Das Netzwerk selbst stellt ebenfalls ein Instrument dar, es ist im politischen Raum an die Hamburger Initiative für Arbeit und Ausbildung angebunden.

Die Hamburger Initiative für Arbeit und Ausbildung als das Hamburger Beschäftigungsbündnis von Kammern, Verbänden, Gewerkschaften, Arbeitsverwaltung und Senat will in verschiedenen Handlungsfeldern durch kooperatives Vorgehen zur Ver­besserung der Ausbildungs- und Beschäftigungsentwicklung in Hamburg beitragen. Es besteht eine enge Verknüpfung zu den zentralen Handlungsfeldern des ESF. Daher können in der Hamburger Initiative für Arbeit und Ausbildung in partnerschaftlicher Kooperation konkrete Projekte im Rahmen der nachfolgenden Schwerpunkte und Handlungsansätze für den ESF entwickelt werden.  

 

2.2        Aktivitätskomponente

Die Aktivitätskomponente beschreibt das Bündel von Maßnahmen und Projekten, die auf der operativen Ebene die Aktionsfelder zur Förderung und Begleitung des strukturellen Wandels konkretisieren. Idealtypisch sind diese Maßnahmen und Projekte in Art und Umfang abgeleitet aus den Aktivitäten der Informationssysteme und Netzwerke der Systemkomponente. Die Handlungsschwerpunkte und Aktivitäten richten sich sowohl an Betriebe als auch an Personen. 

Im folgenden werden die Handlungsschwerpunkte und Aktivitäten nur stichwortartig beschrieben. Ihre spezifischen Ziele sowie die erwünschten Primär- und Sekundäreffekte - wie z.B. gesundheitsfördernde Auswirkungen oder stadtpolitische Nutzen - bedürfen noch der Präzisierung. Die Konkretisierung der Handlungsansätze wird auf der planerischen Ebene von den jeweils beteiligten Institutionen und Einrichtungen mit Beginn der ESF-Förderperiode eingeleitet; die operative Umsetzung geschieht dann nach Maßgabe von Prioritäten, die vom beratenden Ausschuss festgelegt werden. 

  

  
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