Politikbereich B:
Gesellschaft ohne Ausgrenzung
(Programmanteil = 20 %)
Priorität 3: Bekämpfung der LZA, unter besonderer Berücksichtigung älterer Arbeitsloser und von Personen mit besonderen Integrationsproblemen
Maßnahme 4: Qualifikation, Information und Beratung
Einführung sogenannter Assessment-Verfahren, die für Arbeitslose mit besonderen Wiedereingliederungsproblemen auf der Basis einer individuellen Potenzialanalyse Orientierungs- und Beratungsangebote unterbreiten und konkrete Wiedereingliederungspläne entwickeln, um sie vor Langzeitarbeitslosigkeit zu schützen.
Förderung der Eingliederung besonders benachteiligter Gruppen und von dauerhafter Ausgrenzung Bedrohter
- Förderung der (Re)Integration durch Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen
- abschlussbezogene Qualifizierung über individuelle Förderketten auf der Basis von Modularisierung, zeitlicher Flexibilisierung und Zertifizierung
- Erwerb sozialer Kompetenz und Stärkung der Selbstorganisationspotentiale
- Förderung der beruflichen Grundbildung und multifunktionale Qualifikation
- Entwicklung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierungen auf dem Arbeitsmarkt
- Coaching und Beratung von Sozialhilfeempfängern und Langzeitarbeitslosen zur Förderung von Existenzgründungen
Wiedereingliederung von Berufsrückkehrerinnen sowie soziale Eingliederung Behinderter und von Personen ohne ausreichende deutsch-sprachliche Kompetenz und/oder mit Migrationshintergrund
- Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahmen, die in ihren Zugangsvoraussetzungen, ihrer Struktur und ihrem Angebot die besonderen Voraussetzungen und Erfordernisse von Teilnehmerinnen und Teilnehmern mit Migrationshintergrund ausreichend berücksichtigen.
- Förderung und Berücksichtigung vorhandener Mehrsprachigkeit.
Soziale Eingliederung besonders benachteiligter Jugendlicher und junger Migranten zur Verbesserung der beruflichen Qualifizierung und Beschäftigungsfähigkeit sowie soziale Eingliederung arbeitsloser Jungerwachsener nach missglücktem Einstieg ins Erwerbssystem und ohne formale Berufserfahrung durch
- Förderketten und Kombination von Arbeiten und Lernen.
- Z..B. Förderung von abschlussbezogenen Maßnahmeketten über den nachträglichem Erwerb eines Schulabschlusses in Kombination mit befristeter Beschäftigung oder
- Förderung abschlussbezogene Qualifizierung und Ausbildung in Kombination mit befristeter Beschäftigung sowie
- Sprachförderung für junge Migrantinnen und Migranten verzahnt mit beruflichen Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahmen.
- Von Bedeutung sind hier Förderketten auf der Basis von Modularisierung und Zertifizierung sowie die Einbettung der Maßnahmen im Rahmen der Strategie der sozialen Stadtteilentwicklung.
Maßnahme 5: Förderung der Beschäftigung
Schaffung zusätzlicher Beschäftigungsmöglichkeiten für eher gering qualifizierte Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger/innen
- Weiterentwicklung des Lohnkostenförderprogramms
- Verbesserte Kooperation zwischen Arbeits- und Sozialämtern, einschließlich externer Arbeitsagenturen
- Erprobung von Modellversuchen zur Akquisition zusätzlicher Arbeitsplätze und finanzieller Subvention von Beschäftigungsmöglichkeiten für Geringqualifizierte
- Förderung der Eingliederung besonders benachteiligter Gruppen und von dauerhafter Ausgrenzung Bedrohter
- Förderung der (Re)Integration durch Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen
- Weiterentwicklung des Dienstleistungssektors und des Non-Profit-Bereichs sowie Schaffung von Arbeitsplätzen auf lokaler Ebene und im sozialwirtschaftlichen Bereich als Beitrag sozialer Stadtteilentwicklung, z. B. durch Berücksichtigung der bisher informell genützten Potenziale ausländischer Frauen,
- Aufbau eines Branchenmonitoring im Sektor der eher geringen Qualifikationen und Entlohnungen, das die konkreten Personalbedarfe der dort angesiedelten Betriebe ermittelt und damit Anhaltspunkte für spezifische Aktivitäten der Beschäftigungs- und Qualifizierungsträger liefert.