ESF - Europäischer Sozialfonds, Ziel3
in Hamburg 2000 - 2006

  Politikbereich B:

Gesellschaft ohne Ausgrenzung
(Programmanteil = 20 %)

Priorität 3: Bekämpfung der LZA, unter besonderer Berücksichtigung älterer Arbeitsloser und von Personen mit besonderen Integrationsproblemen 

Maßnahme 4: Qualifikation, Information und Beratung

Einführung sogenannter Assessment-Verfahren, die für Arbeitslose mit besonderen Wiedereingliederungsproblemen auf der Basis einer individuellen Potenzialanalyse Orientierungs- und Beratungsangebote unterbreiten und konkrete Wiedereingliederungs­pläne entwickeln, um sie vor Langzeitarbeitslosigkeit zu schützen.

Förderung der Eingliederung besonders benachteiligter Gruppen und von dauerhafter Ausgrenzung Bedrohter

Wiedereingliederung von Berufsrückkehrerinnen sowie soziale Eingliederung Behinderter und von Personen ohne ausreichende deutsch-sprachliche Kompetenz und/oder mit Migrationshintergrund 

Soziale Eingliederung besonders benachteiligter Jugendlicher und junger Migranten zur Verbesserung der beruflichen Qualifizierung und Beschäftigungsfähigkeit sowie soziale Eingliederung arbeitsloser Jungerwachsener nach missglücktem Einstieg ins Erwerbssystem und ohne formale Berufserfahrung durch 

Maßnahme 5: Förderung der Beschäftigung

Schaffung zusätzlicher Beschäftigungsmöglichkeiten für eher gering qualifizierte Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger/innen

 

  

  
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