ESF - Europäischer Sozialfonds, Ziel3
in Hamburg 2000 - 2006
Die ESF-Fondsverwaltung ist bei der Behörde für Wirtschaft und Arbeit (BWA) angesiedelt und wird unterstützt durch:
Eine entscheidungsreife Projektkonzeption wird VertreterInnen der Hamburger Fachbehörden vorgelegt. Sofern der Behördenausschuss die Umsetzung der Projektkonzeption befürwortet, wird der ESF-Antrag an den Beratenden Ausschuss weitergeleitet.
Mitglieder des Beratenden Ausschusses sind neben den VertreterInnen des Behördenausschusses auch VertreterInnen der Sozialpartner und der Wohlfahrtsverbände. Dieser Ausschuss erteilt eine grundsätzliche Förderempfehlung bzw. -entscheidung über das vorgestellte Projektkonzept.
Mitglieder der Begleitgruppe sind alle Akteure der Programmumsetzung, d.h. alle Mitglieder des Behördenausschusses und des Beratenden Ausschusses.
2000-2007